Dein Zuhause in unseren Einrichtungen
Wir kümmern uns seit über 60 Jahren darum, dass Studierende hier ein Zuhause, Freunde und Gemeinschaft finden können.
Unsere Einrichtungen
Gibt's noch Fragen?
Ja, wir vergeben nur Einzelzimmer in Wohngemeinschaften oder Einzelapartments. Jedes Zimmer oder Apartment ist abschließbar.
Eigene Möbel können mitgebracht werden.
Wir haben unterschiedliche Zimmergrößen von ca. 10 qm bis 25 qm.
Nein.
Jede*r, die*der an einer Aachener Hochschule/Universität studiert und sich für einen Platz in einem Wohnheim an seinem Hochschul-/Universitätsstandort interessiert.
Bewerbungen können nur per Online-Bewerbung (Homepage)eingereicht werden. Mehrfachbewerbungen erhöhen die Chance auf Erhalt eines Angebots nicht.
Zimmer werden ausschließlich an Studierende der Aachener Hochschulen vermietet.
Eine Vermietung an Nicht-Studierende ist nicht möglich.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, in Ihrer Online-Bewerbung den Wunsch auf Zusammenwohnen mit einer bestimmten Person anzugeben. Wir werden versuchen, diesen Wunsch zu berücksichtigen.
Reichen Sie Ihre Bewerbung frühzeitig ein. Die Wartezeiten sind unterschiedlich und von der Verfügbarkeit abhängig.
Der Auszug muss spätestens zu dem im Mietvertrag oder auf der Kündigung genannten Mietvertragsende erfolgen. Die Rückgabe der Mietsache kann nur montags bis freitags spätestens bis 10.00 Uhr erfolgen. Fällt das Mietvertragsende auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist das Zimmer am vorhergehenden Werktag (Montag bis Freitag) zu räumen. Am 24.12. und am 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen keine Rückgaben.
TIPP: Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Hausmeister in Verbindung, um einen Termin zum Auszug und zur Zimmerübergabe zu vereinbaren.
Tierhaltung ist in unseren Studentenwohnheimen untersagt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Beitragsservices.
Die Zimmer werden immer zum 1. des Monats vermietet. Somit hat die Zahlung der Miete für den vollen Monat zu erfolgen, egal wann der Einzug stattfindet.
Nein, Versicherungen wie Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen individuell abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sofort nach Einzug eine Versicherung abzuschließen. Dies kann Ihnen im Falle eines Schadens hohe Kosten ersparen.
Die Kaution ist vor Mietvertragsabschluss zu leisten. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und einer mängelfreien Zimmerrückgabe wird die Kaution zeitnah ausgezahlt.
Das Rauchen in den Wohnheimen und auch im jeweiligen Zimmer ist nicht erlaubt.
Jede Bewerbung wird bearbeitet und dem jeweiligen Wohnheim weitergeleitet. Es lohnt sich immer die Bewerbung aktuell zu halten.
Grundsätzlich muss sich jede*r Mieter*in bzw. jede Wohnung eigenständig um die Bezahlung evtl. anfallender Rundfunk- und Fernsehgebühren kümmern. Informationen zu Gebühren und Möglichkeiten der Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren (z.B. wenn du BAföG-Empfänger*in bist) findest du auf der Landingpage des Rundfunkbeitrags für Studierende hier.
Die Kaution wird ca. 2-3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abrechnung des Mietkontos, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, auf ein von Ihnen benanntes Konto zurückerstattet.
Informationen hierzu entnehmen Sie den Internetseiten des ÖPNV-Anbieters an Ihrem Hochschulstandort. An den meisten Hochschulstandorten wird ein Semesterticket für Studierende angeboten.
Nein, das ist leider nicht möglich. Im Keller jedes Wohnheims befinden sich aber Waschmaschinen und ein Trockner, die gegen eine Gebühr genutzt werden können.
In einem möblierten Zimmer finden Sie ein Bett, einen Schrank, ein Regal, einen Schreibtisch und einen Stuhl.
Nicht vorhanden sind Bettzeug, Bettwäsche, Geschirr, Kochtöpfe, Besteck und Handtücher.
In den Wohnheimen gibt es jeweils einen Netzwerkverein. Somit hat jede*r Mieter*in ein Wlan.
Nach Erhalt Eurer Bewerbung leiten wir die Unterlagen zum jeweiligen Wohnheim weiter. Anschließend erhaltet Ihr eine Mitteilung.
Nach Erhalt der Zulassung bzw. mit vorhandener Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich auf unserer Webseite online bewerben.
Es ist gestattet, dass sich eine andere Person, die Sie schriftlich bevollmächtigt haben, um Ihre Bewerbung kümmert. Die Unterzeichnung des Mietvertrages müssen Sie als Mieter:in dann jedoch persönlich vornehmen.
Wohnungen sind nur für Familien bzw. Wohngemeinschaften vorgesehen.
Ja, wenn Sie immatrikulierte*r Studierende*r sind.
Zur Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung benötigen wir Ihren Zulassungsbescheid oder die Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Personalausweis.
Der Einzug erfolgt nach Mietvertragsabschluss und frühestens am Tag des Mietvertragsbeginns zu den Dienstzeiten des Hausmeisters. Fällt der Beginn des Mietverhältnisses auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so erfolgt die Übergabe ab dem nachfolgenden Werktag (Montag - Freitag, nicht am 24.12. und 31.12.) zu den Dienstzeiten des Hausmeisters.
Die Mietvertragslaufzeiten sind im Mietvertrag niedergeschreiben.
In der Regel nicht, da die Zimmer bis zum letzten Tag des Vormonates vergeben sind.
Sie erhalten den Mietvertrag per E-Mail oder im Original für das entsprechende Zimmer.
Die Mietpreise richten sich nach Größe des Zimmers.
Die Gesamtmiete setzt sich aus der Grundmiete und den dazugehörigen Betriebskosten zusammen. In den Wohnheimen/ Wohnhäusern werden die Nebenkosten über eine Nebenkostenabrechnung an Euch weitergegeben.
Nach Absprache mit dem*der aktuellen Mieter*in ist eine vorherige Zimmerbesichtigung möglich.
Das hängt vom Belegungsgrad der jeweiligen Wohnheimen ab. In der Regel haben wir Wartelisten.
Eine frühzeitige Bewerbung mit den gesamten Unterlagen ist empfehlenswert. Wir haben Wartelisten für alle Wohnheime.
Bei Problemen mit dem Internet wendet Euch an die*den jeweilge*n verantwortliche*n Heimsprecher*in oder an die Netzwerk AG des Wohnheimes.
Das Studierendenwerk sendet keine Post weiter. Bitte stellen Sie rechtzeitig bei der Post einen Nachsendeantrag.
Parkmöglichkeiten bestehen nur im öffentlichen Bereich.